Honorarrichtlinien
DMH Dienstleistungen zeichnen sich durch ihre hohe Qualität aus. DMH verrechnet für Dienstleistungen, die nicht mit dem Maklergeschäft direkt verbunden sind, Stunden-, Tages- oder Pauschalsätze. Projekthonorare ergeben sich aus beiden Ansätzen kombiniert. Die Leistungen, die ein DMH Büro erbringt, haben Top-Qualität und entsprechen den neuen Anforderungen des Marktes. DMH Partnerbüros werden von selbständigen Unternehmern geführt und sind grundsätzlich in ihren Honorargestaltungen frei, orientieren sich aber grundsätzlich an den Richtlinien der Immobilientreuhänder bzw. den von DMH entwickelten Standards.
Der Verkauf
Unter Verkauf versteht DMH die klassische "Vermakelung" eines Objektes. Bei optimaler Vorgangsweise - Bewertung der Liegenschaft, Erstellung einer Marketingstrategie, richtige Aufbereitung nach DMH Prinzipien - ist der Verkauf der wichtigste Teil des DMH Dienstleistungspaketes. Die empfohlenen Provisionssätze betragen bei
- Exklusivvertrag mit dem Eigentümer ohne Provisionsverzicht auf die Käuferprovision 3% zzgl. MwSt vom vermittelten Kaufpreisvolumen. In diesem Fall kann der DMH Berater auch von der jeweils anderen Seite 3% zzgl. MwSt verrechnen, solange es nach den Honorarrichtlinien der Immobilientreuhänder zulässig ist.
- Exklusivvertretung des Eigentümers/Käufers mit Provisionsverzicht auf Käufer/Verkäuferseite jeweils 6% zzgl. MwSt vom vermittelten Kaufpreisvolumen.
Bei aufwendigen Marketingkonzepten bietet DMH dem Auftraggeber die sogenannte "Retainer-Vereinbarung" an. Darunter versteht DMH die Vorfinanzierung des Vermarktungsbudgets (Verkaufs- und Vermietungsbroschüren, Annoncenschaltungen und sonstige Marketingkosten) durch den Auftraggeber unter gänzlicher oder teilweiser Anrechnung auf das vorher festgelegte Vermittlungshonorar.
Die Vermietung
DMH Marktwertbeurteilung (MWB)
Die MWB ist mit dem laufenden Geschäftsbetrieb und der IMAFO jedes DMH Büros eng verbunden. Da seitens der Marktteilnehmer aus der Immobilien- und Bauwirtschaft immer öfter rasch eine realistische Einschätzung des Marktwertes einer Immobilie benötigt wird, hat DMH ein dem Schätzgutachten ähnliches Instrument geschaffen, das der ersten Orientierung dient. DMH MWBs sind rechtlich unverbindlich und haben Richtwertcharakter. Die Erstellung einer MWB wird nach vorheriger Pauschalhonorarvereinbarung spätestens vierzehn Tage nach Auftragserteilung geliefert. Das Honorar bewegt sich im Durchschnitt zwischen € 730,- und € 4.000,- zzgl. MwSt, abhängig vom jeweiligen Umfang.
DMH Marketingberatung
Nicht jeder Liegenschaftsbesitzer ist bereit, für die Vermarktung seiner Immobilie die Dienstleistungen des Immobilienberaters oder -maklers in Anspruch zu nehmen. Es hat sich aber herausgestellt, dass auch Bedarf "nur" für die Entwicklung von Vermarktungskonzepten und -strategien vorhanden ist. DMH verfügt über dementsprechendes Know-how und bietet deshalb diese Dienstleistung gegen Honorar an. Der empfohlene Tagessatz beträgt € 1.850,- zzgl. MwSt, der empfohlene Stundensatz € 260,- zzgl. MwSt. Nach Fertigstellung des Marketingreports bietet DMH auch die Vermarktung der Liegenschaft an. (Honorarbasis siehe unter Verkauf/Vermietung).
DMH Marktforschung
DMH bietet am Markt die Dienstleistung Immobilienmarktforschung (IMAFO) an. Damit wird die gezielte Erhebung und Aufbereitung von Marktdaten in bestimmten Segmenten der Immobilien- und Bauwirtschaft möglich gemacht. Als Richtwert wird ein Tagessatz von € 1.850,- zzgl. MwSt. vorgegeben. Bei Aufträgen, die zur Ausführung weniger als einen Tag benötigen, wird ein Stundensatz von € 260,- empfohlen.
DMH Projektentwicklung als Dienstleistung
Als empfohlene Richtlinie werden 2 - 3% der Gesamtinvestitionskosten gestaffelt nach Projektentwicklungs- bzw. Baufortschritt verrechnet.
Die Honorargestaltung für Schätzgutachten
DMH arbeitet mit erstklassigen Spezialisten zusammen, die in der Branche die besten Referenzen nachweisen können. Das Honorar für die Ermittlung von Schätzungen von Häusern und Baugründen durch allgemein gerichtlich beeidete Sachverständige orientiert sich am entsprechenden Gebührenanspruchsgesetz 1975 in der jeweiligen aktuellen Fassung. Die im §51 dieses Gesetzes angeführten Gebühren orientieren sich im wesentlichen am Wert der zu schätzenden Objekte. Eine qualifizierte Aufbereitung von Unterlagen durch DMH im Zusammenhang mit dem Kunden ermöglicht in der Regel dem Sachverständigen ein rascheres und somit kostengünstiges Arbeiten. Darauf aufbauend kann mit dem jeweiligen Sachverständigen im Einzelfall eine entsprechende Honorarvereinbarung erreicht werden.
DMH Objektverwaltung
Als empfohlene Richtlinie für das Hausverwaltungsjahreshonorar gilt:
€ 2,51 pro m² plus zu verhandelndes Zusatzhonorar abhängig vom Gesamtaufwand des zu verwaltenden Objektes
DMH Finanzierungsservice
DMH erstellt Feasibilitystudies, Cash-Flow Berechnungen und generiert Finanzierungsalternativen. Die Aufbereitung und Vermittlung von Finanzierungsprodukten zählt dann in der Folge zu den wichtigsten Beratungstätigkeiten.
Die empfohlenen Stunden- und Tagessätze |
|
per Tag |
per Stunde |
Feasibilitystudies |
€ 1.850,- |
€ 260,- |
Cash-Flow-Berechnungen |
€ 1.100,- |
€ 150,- |
Finanzierungsalternativen |
€ 900,- |
€ 130,- |
Für die Vermittlung von Finanzierungsprodukten können 2 % des in Anspruch genommenen Volumens verrechnet werden. Alle Honorare verstehen sich exklusive MwSt.